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Vorsorge

Die betriebliche Altersversorgung bietet 3 Leistungsbereiche.

Die Leistungen können einzeln zugesagt oder auch miteinander kombiniert werden. Je nach Versorgungsträger und Möglichkeiten des Arbeitgebers können auch Leistungen miteinander verbunden werden. So kann beispielsweise die Altersversorgung mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit gestaltet werden.

Auch hier beraten wir Sie gern, welche Varianten sinnvoll sind.

Altersversorgung

Die Altersversorgung ist die bekannteste Leistung der betrieblichen Altersversorgung. Hierbei erhält der Arbeitnehmer zum Renteneintritt entweder ein Kapital, eine lebenslange Rente oder eine Kombination aus beidem. Jedoch darf die Kapitalauszahlung dann maximal 30% betragen.

Hinterbliebenenversorgung

Verstirbt der Arbeitnehmer, wird an die Hinterbliebenen eine Leistung gewährt. Diese kann als Rentenzahlung gestaltet werden. Jedoch ist hier zu beachten, dass die Hinterbliebenenversorgung lediglich an berechtigte Personen gemäß des engen Hinterbliebenenbegriffs gezahlt wird.

Darüber hinaus gehende Personen erhalten maximal ein Sterbegeld.

Invaliditätsversorgung

Für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit kann der Arbeitgeber eine Leistung zusagen. Das auslösende Moment ist in diesem Fall die Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Die versicherte Person erhält dann die vereinbarte Rente bei Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.