Finanzierung
Die Gestaltung der Finanzierung entscheiden Sie als Arbeitgeber.
Grundsätzlich stellt sich die Frage immer, wie die betriebliche Altersversorgung im Unternehmen gestaltet werden soll. Dabei spielt die Finanzierung ebenfalls eine wesentliche Rolle. Dabei ist zunächst relevant, welchen Zweck die betriebliche Altersversorgung erfüllen soll. Um dem Anspruch der ArbeitnehmerInnen auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Rechnung zu tragen, genügt der Arbeitgeberzuschuss i.H.v. 15% des Entgeltumwandlungsbetrages des Arbeitnehmers.
Jedoch könnte es sein, dass Sie mehr tun wollen, als die Mindestanforderungen zu erfüllen. Sie könnten mit einem Arbeitgeberbeitrag Mitarbeiter binden oder fördern. Sie können mit einem höheren Zuschuss zur Entgeltumwandlung die Stabilität der Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter stärken.
Prinzipiell kann als die betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und reinen Arbeitgeberbeiträgen finanziert werden. Jede Form der Finanzierung kann Auswirkungen auf die Unverfallbarkeit der Versorgung haben.