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Durchführungswege

Die betriebliche Altersversorgung kennt derzeit fünf Durchführungswege.

Jeder einzelne hat seine Berechtigung mit entsprechenden Vor- und Nachteilen. Welcher Durchführungsweg für Ihr Unternehmen in Frage kommt, erörtern wir gemeinsam im Konzeptions- und Beratungsprozess.

Wichtig ist, dass die Auswahl des oder der Durchführungswege dem Arbeitgeber obliegt. Das gleiche gilt für die gewählten Anlageprodukte. Denn somit hat das Unternehmen seine Haftung im Griff.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung wird ein Rentenversicherungsvertrag für den Arbeitnehmer bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt an die Versicherungsgesellschaft. Der Arbeitnehmer erhält eine Zusage auf eine Leistung zum Rentenbeginn, welche er dann ebenfalls direkt von der Versicherungsgesellschaft erhält.

Der Arbeitgeber wählt dabei die Anlageform – konventionell oder fondsgebunden. Denn die Rechte zur Gestaltung obliegt dem Arbeitgeber.

Mit der Umsetzung der Direktversicherung ist es sehr einfach den Ansprüchen der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung gerecht zu werden.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine selbstständig rechtsfähige Versorgungseinrichtung, welche Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gewährt. Dabei zahlt der Arbeitgeber die Beiträge – egal, ob aus Entgeltumwandlung oder reine Arbeitgeberleistung – direkt an die Pensionskasse.

Die Leistungen erhält der Arbeitnehmer direkt von der Pensionskasse zum Leistungszeitpunkt.

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung. Dabei erfüllt der Pensionsfonds die Versorgungszusage des Arbeitgebers, die er gegenüber dem Arbeitnehmer erteilt hat. Der Anspruch der Arbeitnehmer richtet sich direkt gegen den Pensionsfonds.

Die Anlage der Beiträge kann versicherungsförmig oder kapitalgedeckt erfolgen.

Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse wird von Trägerunternehmen (Arbeitgeber) über Zuwendungen – diese können Entgeltumwandlungen oder Arbeitgeberbeiträge sein – finanziert. Die Unterstützungskasse. Um die vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen zu erbringen gibt es mehrere Wege. Zum einen können die Beträge direkt an Versicherungsunternehmen gezahlt werden. Diese richten dann eine Rückdeckungsversicherung ein und bilden die entsprechende Versorgungsleistung ab (kongruent rückgedeckt). Zum anderen können die Beträge in Kapitalanlagen investiert werden. Aus der Wertentwicklung und dem gebildeten Kapital werden dann die Zusagen finanziert. Des Weiteren ist es ebenfalls möglich, dem Trägerunternehmen ein Darlehen zu erteilen und aus der Zinszahlung die Leistungen zu finanzieren.

In jedem Fall hat der Arbeitnehmer den Rechtanspruch gegen den Arbeitgeber und nicht gegen die Unterstützungskasse.

Schematische Darstellung der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse

Direktzusage

Die Direkt- oder auch Pensionszusage erteilt dem Arbeitnehmer eine unmittelbare Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. In diesem Durchführungsweg ist das Unternehmen verpflichtet, entsprechende Rückstellungen für die Leistungen zu bilden. Die Leistungsdarstellung kann über eine Versicherungslösung oder freie Investition erfolgen.

Wichtig ist jedoch, dass zum geplanten Leistungszeitpunkt die zugesagten Leistungen für den Arbeitnehmer verfügbar sind.