Finanzielle Vorteile
Die Auswirkung einer Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung widmet der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttoeinkommens direkt in die betriebliche Altersversorgung um. Der Arbeitgeber bezuschusst den Betrag mit mindestens 15%, insofern er eine Sozialversicherungsersparnis hat. Dann zahlt der Arbeitgeber den Gesamtbetrag in die betriebliche Altersversorgung.
Auf den verzichteten Gehaltsbestandteil fallen innerhalb bestimmter Grenzen keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern an. Konkret bedeutet das, dass bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei eingezahlt werden können. Im Jahr 2024 sind das EUR 302 p.m. bzw. EUR 3.624 p.a.
Steuerfrei können bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) eingezahlt werden. Im Jahr 2024 liegt der Betrag bei EUR 604,00 p.m. bzw. EUR 7.248.
Durch die Steuer- und Sozialversicherungsbegünstigung sowie den Zuschuss des Arbeitgebers ergibt sich für den Arbeitnehmer der Vorteil, dass der Eigenaufwand – je nach individueller Situation – bei 40-60% liegen kann.
Behandlung der Leistungen in der Auszahlung
Aufgrund der Begünstigung der Beiträge in der Einzahlungsphase werden in der Auszahlung die Leistungen abgabenpflichtig. Dies gilt sowohl für die Steuer als auch die Krankenversicherung der Rentner bzw. Pflegeversicherung.
Konkret ist es derart, dass im Rentenbezug der Steuersatz niedriger ausfällt als im Erwerbsleben. Damit werden zwar Steuern fällig, dies jedoch in einem überschaubaren Maß.
- Im Bereich der Krankenversicherung der Rentner gibt es einen Freibetrag, der jährlich angepasst wird. Erst der übersteigende Teil wird mit dem Krankenversicherungssatz belastet.
- Für die Pflegeversicherung gilt eine Freigrenze, ab der der Pflegesatz zu zahlen ist.