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Rechtsanspruch

Ihr Recht auf Entgeltumwandlung

Das Betriebsrentengesetz räumt jedem Arbeitnehmer ein, eine Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durchzuführen. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Bruttoteil seines Arbeitsentgeltes und bringt dies in die betriebliche Altersversorgung ein.

In welchem Durchführungsweg der Arbeitgeber die Beiträge einzahlt, obliegt ihm. Falls es jedoch bisher keine Möglichkeit hierfür gibt, hat der Arbeitnehmer das Recht, den Durchführungsweg der Direktversicherung zu wählen.

Der Arbeitnehmer kann zwar einen Versorgungsträger vorschlagen, doch auch hier bleibt die Entscheidung bei dem Arbeitgeber. Er kann also auch einen anderen Versorgungsträger wählen.

Ihr Recht auf Information

Ein Arbeitgeber ist von sich aus nicht verpflichtet, seine Arbeitnehmer über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zu unterrichten. Insofern Arbeitnehmer jedoch konkret nachfragen, tritt die Verpflichtung des Arbeitgebers ein. Er muss dann ausführlich die Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen darstellen.